9. Mai 1945: Einmarsch sowjetischer Truppen in Prag - Machtergreifung
durch Präsident Benes - Erlassung der Benes Dekrete


Benes Dekrete:
Regelung gewöhnlicher Verwaltungsaufgaben, aber auch der Bestrafung, Vermögensenteignung
und Ausbürgerung der als Staatsfeinde angesehenen Deutschen und Ungarn.


Diese führten zur:

Auszug aus dem 13. Artikel der Erklärung vom 2. August 1945 zur Ausweisung deutscher Bürger:

a) Personen deutschen Ursprunges und deutscher Staatsbürgerschaft

b) Personen mit einer anderen Staatsbürgerschaft, die bei der Bedrohung involviert waren

Befreit von der Ausweisung waren:

a) Deutsche, die zu Zeiten der erhöhten Bedrohung in offiziellen Berichten der tschechischen
oder slowakischen Regierung genannt wurden und die während der Besatzung und des Krieges die
tschechische oder slowakische Staatsbürgerschaft hatten

b) Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die sich für die tschechische und slowakische
Regierung im Kampf für die Befreiung einsetzten oder selbst unter dem Nazi-Terror litten.
Sie bekommen im Sinne der Antifaschistischen Erhaltung die CZ Staatsbürgerschaft
und bleiben in der Tschechoslowakei

(Anmerkung: Punkt b) wurde jedoch nicht immer anerkannt)

c) Eine besondere Gruppe von deutschen Experten und Industrie-Experten, die aus Gründen
der Produktion in der Tschechoslowakei bleiben müssen. Sie können nicht an ihrem Wohn- und
Arbeitsplatz bleiben, sondern bekommen - genau wie alle anderen tschechischen Einwohner - einen
Wohnort zugeteilt. Die Arbeitsbedingungen sind ebenfalls identisch. Spezialisten erhalten
spezielle Personalausweise.

d) Personen tschechischen Ursprunges, die sich aufgrund von Nötigung und Angst zum Zeitpunkt
des erhöhten Risikos als deutsche Staatsbürger bekannten

e) Deutsche, die in Mischehen leben

f) Personen, deren Verwandte die tschechische Staatsbürgerschaft haben

Insgesamt wurden 22.535 Menschen ausgewiesen. Sie durften nicht mehr
als 50 - 60 kg Gepäck mitnehmen.

Die deutschen Bürger von Silberbach wurden während einer feierlichen Messe in der örtlichen Kirche
vom jeweils zuständigen Pfarrer verabschiedet.

Aus Silberbach wurden von Februar bis Oktober 1946 deutsche Bürger ausgewiesen.