9.
Mai 1945: Einmarsch sowjetischer Truppen in Prag - Machtergreifung
durch Präsident Benes - Erlassung der Benes Dekrete
Benes
Dekrete:
Regelung gewöhnlicher Verwaltungsaufgaben, aber
auch der Bestrafung, Vermögensenteignung
und Ausbürgerung der als Staatsfeinde angesehenen Deutschen und Ungarn.
Diese führten zur:
Auszug aus dem 13. Artikel der Erklärung vom 2. August 1945 zur Ausweisung deutscher Bürger:
a) Personen deutschen Ursprunges und deutscher Staatsbürgerschaft
b) Personen mit einer anderen Staatsbürgerschaft, die bei der Bedrohung involviert waren
Befreit von der Ausweisung waren:
a)
Deutsche, die zu Zeiten der erhöhten Bedrohung in offiziellen Berichten
der tschechischen
oder slowakischen Regierung genannt wurden und die während der Besatzung
und des Krieges die
tschechische oder slowakische Staatsbürgerschaft hatten
b)
Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die sich für die tschechische
und slowakische
Regierung im Kampf für die Befreiung einsetzten oder selbst unter dem Nazi-Terror
litten.
Sie bekommen im Sinne der Antifaschistischen Erhaltung die CZ Staatsbürgerschaft
und bleiben in der Tschechoslowakei
(Anmerkung: Punkt b) wurde jedoch nicht immer anerkannt)
c)
Eine besondere Gruppe von deutschen Experten und Industrie-Experten, die aus
Gründen
der Produktion in der Tschechoslowakei bleiben müssen. Sie können
nicht an ihrem Wohn- und
Arbeitsplatz bleiben, sondern bekommen - genau wie alle anderen tschechischen
Einwohner - einen
Wohnort zugeteilt. Die Arbeitsbedingungen sind ebenfalls identisch. Spezialisten
erhalten
spezielle Personalausweise.
d)
Personen tschechischen Ursprunges, die sich aufgrund von Nötigung und Angst
zum Zeitpunkt
des erhöhten Risikos als deutsche Staatsbürger bekannten
e) Deutsche, die in Mischehen leben
f) Personen, deren Verwandte die tschechische Staatsbürgerschaft haben
Insgesamt
wurden 22.535 Menschen ausgewiesen. Sie durften nicht mehr
als 50 - 60 kg Gepäck mitnehmen.
Die deutschen Bürger von Silberbach wurden während einer feierlichen
Messe in der örtlichen Kirche
vom jeweils zuständigen Pfarrer verabschiedet.
Aus Silberbach wurden von Februar bis Oktober 1946 deutsche Bürger ausgewiesen.